Neubaufinanzierung.
Das Geld kommt nicht auf einmal.
Bauträger, Fertighaus, Architektenhaus oder Ausbauhaus: Der Neubau-Simulator rechnet Grundstück, Baunebenkosten, Grunderwerbsteuer und den Darlehensbedarf. Und zeigt, welche Förderung zu Ihrem Bauvorhaben passt.
Beim Neubau zahlt die Bank nach Baufortschritt, beim Bauträger nach § 3 MaBV in höchstens sieben Raten. Was bereitliegt und noch nicht abgerufen ist, kostet nach der bereitstellungsfreien Zeit Bereitstellungszinsen. Die KfW verbilligt den Zins mit Programm 297, Familien mit Kind zusätzlich mit Programm 300, jeweils nur bei Antrag vor Baubeginn.
- Bis 12 Monate freibereitstellungsfreie Zeit, verhandelbar
- 15 % obendraufBaunebenkosten, die im Angebot fehlen
- Ohne Kontaktdatendas Ergebnis kommt zuerst
- Ein Ansprechpartnerfür Bank, KfW und Landesbank
Neubau-Simulator
Anonym, unverbindlich, zwei Minuten.
Wann wird beim Neubau welche Rate fällig?
Beim Neubau fließt das Darlehen nicht an einem Tag, sondern über die ganze Bauzeit: erst das Grundstück mit Steuer und Notar, dann Erdarbeiten, Rohbau, Ausbau. Beim Bauträger regelt § 3 MaBV die Raten: höchstens sieben, die erste von 30 % nach Beginn der Erdarbeiten. Beim Architekten- oder Fertighaus zahlt die Bank gegen Rechnungen nach Baufortschritt.
Zinsen zahlen Sie nur auf den abgerufenen Teil. Der Rest liegt bereit und kostet nach der bereitstellungsfreien Zeit Bereitstellungszinsen. Wie lang diese Zeit ist, entscheidet die Bank. Und das ist verhandelbar.
- Auszahlung nach Baufortschritt
- Die Bank zahlt jede Rate erst gegen Nachweis: Rechnung des Gewerks, Bautenstandsbericht oder die MaBV-Rate des Bauträgers. Jede Auszahlung braucht Zeit, meist einige Werktage.
- Bereitstellungszins
- Ein fester Satz je Monat auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens. Er ist gesetzlich nicht festgelegt und unterscheidet sich je Bank.
- Bereitstellungsfreie Zeit
- Beim Neubau typisch 6 bis 12 Monate, gegen einen kleinen Zinsaufschlag bis 24 Monate. Die KfW gewährt 12 Monate. Bei Verzögerungen ist dieser Punkt schnell mehr wert als ein etwas niedrigerer Zins.
Darlehen 496.750 €, abgerufen nach Bauabschnitt in 12 Monaten
- Abgerufen verzinst mit dem Sollzins
- Diese Rate gegen Nachweis ausgezahlt
- Bereitgestellt kostet nach der freien Zeit Bereitstellungszinsen
Beispiel: Architektenhaus mit 380.000 € Baukosten und 57.000 € Baunebenkosten (15 %), Grundstück 150.000 € in Baden-Württemberg mit 7.500 € Grunderwerbsteuer (5,0 %) und 2.250 € Notar und Grundbuch: 596.750 € Gesamtkosten, 100.000 € Eigenkapital, 496.750 € Darlehen, Beleihung 93,7 %. Abruf nach den Bauabschnitten des § 3 MaBV in 12 Monaten, im Mittel sind 29 % des Darlehens nicht abgerufen. Was bereitliegt, kostet nach der freien Zeit Bereitstellungszinsen; wie viele Monate frei bleiben, verhandeln wir mit.
Welche Förderung gibt es 2026 für den Neubau?
Zwei Kredite der KfW und in dreizehn Bundesländern ein Programm der Landesförderbank. Alle laufen neben dem Bankdarlehen als zinsverbilligter Kredit oder Zuschuss, alle verlangen den Antrag vor dem Vertrag und vor Baubeginn. Der Simulator rechnet die Förderung nicht ein, sondern zeigt, was zu Ihren Angaben passt.
Was fördert die KfW beim Neubau?
Die KfW fördert den Neubau mit zwei Krediten, beide über die finanzierende Bank: Programm 297 „Klimafreundlicher Neubau“ für Selbstnutzer ohne Einkommensgrenze und Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ für Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 und begrenztem Einkommen. Beide sind kombinierbar, beide setzen einen Effizienzhaus-Standard und einen Energieeffizienz-Experten voraus. Einen Tilgungszuschuss gibt es nicht, der Vorteil liegt im Zins.
| Baustein | Betrag | Bedingung |
|---|---|---|
| Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, für Vermieter 298) | ||
| Effizienzhaus 55 | bis 100.000 € | Je Wohneinheit; befristete Stufe für Baubeginn ab 16.12.2025, Antrag bis 31.12.2026; nicht mit Öl oder Gas beheizt |
| Klimafreundliches Wohngebäude | bis 100.000 € | Je Wohneinheit; Effizienzhaus 40 mit den Treibhausgas-Anforderungen des QNG-Plus; nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt |
| Mit QNG-Siegel | bis 150.000 € | Je Wohneinheit; Effizienzhaus 40 mit Zertifikat QNG-Plus oder QNG-Premium |
| Bereitstellung | 12 Monate frei | Danach Bereitstellungszinsen auf den nicht abgerufenen Betrag |
| Laufzeit | 4 bis 35 Jahre | Zinsbindung 10 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre; Antrag vor Beginn der Bauarbeiten |
| Wohneigentum für Familien (KfW 300) | ||
| Kredit ohne QNG | 170.000 / 200.000 / 220.000 € | Bei 1 bis 2 / 3 bis 4 / ab 5 Kindern unter 18 im Haushalt |
| Kredit mit QNG | 220.000 / 250.000 / 270.000 € | Gleiche Staffel, Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel |
| Einkommensgrenze | 90.000 € | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind; Durchschnitt zweier zurückliegender Kalenderjahre |
| Voraussetzungen | Effizienzhaus 40 | Erstes Wohneigentum, Selbstnutzung, keine Öl- oder Gasheizung, Energieeffizienz-Experte; Antrag vor Kaufvertrag oder Baubeginn |
| Kombination | mit KfW 297 | Beide Kredite laufen über die finanzierende Bank; Landesprogramme kommen hinzu |
Was fördern die Landesförderbanken beim Neubau?
Dreizehn der sechzehn Landesförderbanken haben 2026 ein Programm für den Bau von selbst genutztem Wohneigentum, fast immer mit Einkommensgrenzen und meist mit Vorrang oder Pflicht für Kinder im Haushalt. Berlin, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern fördern derzeit Mietwohnungsbau und Modernisierung, nicht den Bau von Eigenheimen. Der Simulator ordnet die Postleitzahl des Bauplatzes dem Land zu und nennt das Programm.
| Bundesland | Förderbank und Programm | Was 2026 gilt |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-BankEigentumsfinanzierung BW, Z15-Darlehen | Zinsverbilligt für 15 Jahre, 24 Monate tilgungsfrei, keine Bereitstellungszinsen; mindestens ein minderjähriges Kind, Einkommensgrenzen, 15 % Eigenkapital |
| Bayern | BayernLaboBayerisches Wohnungsbauprogramm, Eigenwohnraum | Zinsverbilligtes Darlehen für 15 Jahre, plus 7.500 € Zuschuss je Kind; Einkommensgrenzen nach BayWoFG |
| Berlin | IBBKein Eigenheimprogramm | Förderergänzungsdarlehen zu Marktkonditionen neben KfW-Krediten; Landesmittel gehen in den Mietwohnungsbau |
| Brandenburg | ILBWohneigentumsförderung 2026 | Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für Neubau und Ersterwerb nach der Richtlinie 2026 bis 2028; Einkommensgrenzen und Kinderzuschläge nach Richtlinie |
| Bremen | BAB Bremer Aufbau-BankKein Eigenheimprogramm | „Rund ums Haus“ bündelt KfW-Kredite für Sanierung; Neubauförderung nur für Mietwohnungen |
| Hamburg | IFB HamburgIFB-Eigenheimdarlehen Neubau | Bis 150.000 €, zinsverbilligt über 15 Jahre; Einkommensgrenzen 75.000 € (eine Person), 100.000 € (zwei), plus 20.000 € je Kind unter 18; befristet bis 31.12.2026 |
| Hessen | WIBankHessen-Darlehen Neubau | Zinsgünstiges Darlehen über die Wohnungsbauförderstelle der Kommune; Einkommensgrenzen, Haushalte mit Kindern bevorzugt |
| Mecklenburg-Vorpommern | LFI M-VKein Eigenheimprogramm | Wohnraumförderung für Mietwohnungsbau, Modernisierung und barrierearmen Umbau |
| Niedersachsen | NBankEigentumsförderung | Darlehen bis 180.000 € (Haushaltsgruppe A) oder 140.000 €, je Kind 10.000 € oder 7.500 € mehr, dazu 10.000 € Zuschuss je Kind; Richtlinie Stand Juli 2026 |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANKEigentumsförderung, Neubau oder Kauf | Zinsverbilligt über 30 Jahre (Einkommensgruppe A), Grunddarlehen 100.000 bis 184.000 € je nach Kostenkategorie, plus 24.000 € je Kind, 10 % Tilgungsnachlass; Richtlinie vom 23.03.2026 |
| Rheinland-Pfalz | ISBISB-Darlehen Wohneigentum | Grunddarlehen 30 % der Gesamtkosten, Zusatzdarlehen 5 % unter anderem für Kinder, Tilgungszuschuss 5 bis 10 %, bei Effizienzhaus 55 um 2,5 % erhöht; gültig ab 01.01.2026 |
| Saarland | SIKBSaarländische Wohnraumförderung, Eigentum | Zinsverbilligtes Darlehen für Neubau und Ersterwerb zur Selbstnutzung, Laufzeit bis 30 Jahre; Merkblatt Stand Juni 2026 |
| Sachsen | SABFamilienwohnen | Bis 80.000 € je Haushalt, zinsverbilligt; mindestens ein Kind unter 18, Einkommensgrenzen 60.000 € (allein) oder 100.000 € (Paare) plus 10.000 € je Kind |
| Sachsen-Anhalt | IB Sachsen-AnhaltWohneigentumsrichtlinie 2026 | Baudarlehen bis 100.000 €, je Kind 25.000 € mehr (höchstens 75.000 € zusätzlich), zinsvergünstigt mit zehn oder zwanzig Jahren Zinsbindung; seit Januar 2026 |
| Schleswig-Holstein | IB.SHSoziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen | Grunddarlehen bis 100.000 €, zinsverbilligt, 20 Jahre fest; mindestens ein Kind oder ein schwerbehindertes Familienmitglied, Einkommensgrenzen |
| Thüringen | Thüringer AufbaubankWohneigentum für Familien | Zuschuss 5 % des Kaufpreises, Bemessung bis 400.000 € je Wohneinheit und 100.000 € Bauland; Kind unter 18, Ersterwerb; Mittel 2026 seit Juli ausgeschöpft |
Was sollten Bauherren über Nebenkosten und Auszahlung wissen?
Die Finanzierung eines Neubaus scheitert selten am Zins und oft an Posten, die im Angebot fehlen: Baunebenkosten, Bereitstellungszinsen, die Reserve für Nachträge. Diese sechs Punkte gehören in jede Kostenaufstellung, bevor die Bank sie sieht.
- Baunebenkosten sind 15 bis 20 % obendrauf. Erschließung, Baugenehmigung, Vermessung, Bodengutachten, Hausanschlüsse, Baustrom und Außenanlagen stehen im Angebot des Herstellers oder Architekten meist nicht. Der Simulator setzt 15 % der Baukosten an.
- Bereitstellungszinsen laufen auf den nicht abgerufenen Teil. Ihre Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und unterscheidet sich je Bank. Beim Neubau gewähren Banken typisch 6 bis 12 freie Monate, gegen Aufschlag bis 24.
- Der Bauträger darf höchstens sieben Raten verlangen. § 3 MaBV zerlegt den Bau in 13 Abschnitte, die erste Rate von 30 % wird nach Beginn der Erdarbeiten fällig, bezahlt wird nur für erbrachte Leistung. Dazu kommen 5 % Fertigstellungssicherheit nach § 650m BGB.
- Eigenleistung zählt bis etwa 15 % der Bausumme. Banken erkennen die Muskelhypothek meist mit 10 bis 15 % der Baukosten an, häufig gedeckelt auf 10.000 bis 30.000 €. Angerechnet wird der eingesparte Lohn, nicht das Material.
- Grunderwerbsteuer fällt beim Bauträger auf den ganzen Preis an. Wer Haus und Grundstück in einem Vertrag kauft, zahlt 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (unter anderem Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) auf die Gesamtsumme. Wer erst das Grundstück kauft und dann baut, zahlt sie nur auf das Grundstück.
- Der KfW-Antrag muss vor dem Vertrag stehen. Programm 297 verlangt den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten, Programm 300 vor Kaufvertrag oder Baubeginn. Wer zuerst unterschreibt, verliert die Förderung.
Geprüft von Andreas Fuhrmann, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, Vermittlerregister D-W-153-71T5-02. Zuletzt geprüft am .
- KfW, Klimafreundlicher Neubau 297/298
- KfW, Wohneigentum für Familien 300
- L-Bank, Z15-Darlehen
- BayernLabo, Eigenheimfinanzierung
- IBB, Förderergänzungsdarlehen
- ILB, Wohneigentumsförderung 2026
- BAB, Wohnraumförderung
- IFB Hamburg, Eigenheimdarlehen
- WIBank, Hessen-Darlehen Neubau
- LFI M-V, Wohnraumförderung
- NBank, Eigentumsförderung
- NRW.BANK, Eigentumsförderung
- ISB, Tableau selbst genutzter Wohnraum 2026
- SIKB, Saarländische Wohnraumförderung
- SAB, Familienwohnen
- IB Sachsen-Anhalt, Wohneigentumsrichtlinien
- IB.SH, Eigentumsmaßnahmen
- Thüringer Aufbaubank, Wohneigentum für Familien
- Makler- und Bauträgerverordnung, § 3
- Baufi24, Bereitstellungszinsen (04.05.2026)
- Dr. Klein, Eigenleistung (11.03.2026)
Wie läuft die Finanzierung eines Neubaus ab?
Kein Formularlabyrinth, kein Rückruf, der nie kommt. Sie wählen den Termin. Die Rechnung und den Auszahlungsplan bringen wir mit.
- Schritt 1Zwei Minuten
Simulation
Bauweise, Grundstück, Baukosten, Eigenkapital: Der Simulator rechnet Gesamtkosten, Nebenkosten, Darlehensbedarf und Beleihung. Sofort und ohne Kontaktdaten.
- Schritt 2Zwanzig Minuten
Strukturgespräch
Telefon oder Video. Wir prüfen Kostenaufstellung und Reserve, ordnen KfW und Landesprogramm ein und legen fest, wie lange die Bank das Geld frei bereitstellen soll.
- Schritt 3Vor der Unterschrift
Antrag, Zusage, Vertrag
Erst der KfW-Antrag, dann die Finanzierungszusage, dann der Bau- oder Bauträgervertrag. Der Auszahlungsplan der Bank passt zum Zahlungsplan des Vertrags. Kein Antrag geht raus ohne Ihr Wort.
Welche Bauweise verändert die Finanzierung wie?
Bauträger, Fertighaus, Architektenhaus oder Ausbauhaus: Jede Bauweise hat ihren eigenen Zahlungsplan, ihre eigenen Nebenkosten und ihre eigene Bauzeit. Der Simulator rechnet je Bauweise anders. Das Gespräch erst recht.
Bauträger
Ein Vertrag für Haus und Grundstück, Zahlung in höchstens sieben Raten nach § 3 MaBV, 30 % nach Beginn der Erdarbeiten. Grunderwerbsteuer und Notar fallen auf den Gesamtpreis an. Außenanlagen, Hausanschlüsse und Sonderwünsche fehlen oft im Preis.
Rechenweg startenFertighaus
Der Hersteller liefert nach eigenem Zahlungsplan, oft mit einer großen Rate bei Lieferung. Grundstück, Bodenplatte oder Keller, Hausanschlüsse und Außenanlagen kommen dazu. Die kurze Bauzeit hält die Bereitstellungszinsen klein.
Rechenweg startenArchitektenhaus
Einzelgewerke, Rechnungen nach Baufortschritt, längere Bauzeit. Hier entscheidet die bereitstellungsfreie Zeit mehr als ein Zehntel beim Zins. Baunebenkosten von 15 % und eine Reserve von 10 % gehören von Anfang an in die Summe.
Rechenweg startenAusbauhaus mit Eigenleistung
Rohbau oder Ausbauhaus gekauft, Innenausbau selbst. Banken erkennen meist 10 bis 15 % der Baukosten als Muskelhypothek an, häufig gedeckelt auf 10.000 bis 30.000 €, nur mit Nachweis der Fähigkeiten und einem belastbaren Zeitplan.
Rechenweg starten
Ein Bauvorhaben. Eine Person. Bis zur Schlussrate.
Neubaufinanzierung ist Abstimmung: der Zahlungsplan des Vertrags gegen den Auszahlungsplan der Bank, der KfW-Antrag vor dem Baubeginn, die bereitstellungsfreie Zeit gegen den Bauzeitenplan. Andreas Fuhrmann baut die Struktur mit Ihnen, verhandelt sie mit der Bank und bleibt bis zur letzten Rate Ihr Ansprechpartner.
- Erlaubnis
- § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, erteilt von der IHK Rhein-Neckar
- Vermittlerregister
- D-W-153-71T5-02
- Neubau
- Auszahlungspläne nach MaBV und Baufortschritt, KfW 297 und 300 über die finanzierende Bank, Programme der Landesförderbanken
- Beratung
- Vor Ort in Waghäusel und im Rhein-Neckar-Raum, bundesweit per Telefon und Video
Kundenstimmen folgen aus dem Google-Unternehmensprofil, mit Echtheitshinweis nach § 5b Abs. 3 UWG.
Was Bauherren vor dem ersten Gespräch wissen wollen.
Was sind Bereitstellungszinsen und wann fallen sie an?
Wie lang ist die bereitstellungsfreie Zeit beim Neubau?
Zählt Eigenleistung als Eigenkapital?
Wie hoch sind die Baunebenkosten?
Bauträger oder Architektenhaus: Was ändert sich für die Finanzierung?
Soll ich das Grundstück zuerst finanzieren?
Wie trage ich Miete und Bauzeitzinsen nebeneinander?
Welche Voraussetzungen hat KfW 300 „Wohneigentum für Familien“?
Was passiert, wenn der Bau teurer wird als geplant?
Berührt die Anfrage meinen SCHUFA-Score?
Was kostet die Beratung?
Zwei Minuten bis zu Ihren Zahlen.
Anonym, ohne SCHUFA-Abfrage, ohne Kontaktdaten. Das Ergebnis steht, bevor wir nach Ihrem Namen fragen.