Modernisierung finanzieren.
Erst der Antrag, dann der Handwerker.
Heizung, Dämmung, Fenster, Umbau: Der Modernisierungs-Simulator schätzt Ihren Zuschuss nach den Fördersätzen vom 21. Juli 2026 und zeigt, was zu finanzieren bleibt. Bevor der erste Auftrag vergeben ist.
Seit dem 21. Juli 2026 zahlt die KfW für den Heizungstausch 30 % Grundförderung, Selbstnutzer je nach Einkommen bis zu 80 % auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten: maximal 22.400 € Zuschuss. Dämmung, Fenster und Türen fördert das BAFA mit 15 %. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen.
- Bis zu 80 % ZuschussHeizungstausch, Selbstnutzer, Stand 21.07.2026
- Antrag vor Auftragsonst entfällt die Förderung
- Ohne Kontaktdatendas Ergebnis kommt zuerst
- Ein Ansprechpartnerfür Förderung und Finanzierung
Modernisierungs-Simulator
Anonym, unverbindlich, zwei Minuten.
Woher kommt das Geld für eine Modernisierung?
Eine Modernisierung wird selten aus einer Quelle bezahlt. Ein Teil kann Zuschuss sein: Geld von KfW oder BAFA, das nicht zurückfließt. Der Rest verteilt sich auf Förderkredit, Aufstockung des bestehenden Darlehens oder ein neues Bankdarlehen. Welche Mischung günstig ist, hängt von Maßnahme, Restschuld und Grundschuld ab.
Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Förderantrag, dann die Finanzierung, dann der Auftrag.
- Zuschuss
- Der Zuschuss ist der Anteil der förderfähigen Kosten, den KfW oder BAFA nach Abschluss der Maßnahme auszahlen. Er muss vor der Auftragsvergabe beantragt sein.
- Ergänzungskredit
- Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanziert den Rest nach Zuschuss bis 120.000 € je Wohneinheit; bis 90.000 € Haushaltseinkommen mit verbilligtem Zins.
- Aufstockung
- Die Aufstockung erweitert das bestehende Darlehen. Reicht die eingetragene Grundschuld, entfallen Notar und Grundbuch.
- Förderfähig 28.000 €
- Darüber 4.000 €
- Zuschuss 12.880 €
- Finanzierung 19.120 €
Was gilt seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz 2026?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und ersetzt das Heizungsgesetz. Die Pflicht zu 65 % erneuerbarer Energie in neuen Heizungen ist gestrichen. Zugleich gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Fördersätze der KfW für den Heizungstausch: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 80 % auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten.
Wie hoch ist die Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026?
Die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458) beträgt seit dem 21. Juli 2026 mindestens 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer erhalten zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch einer alten Öl-, Kohle- oder Gasheizung und je nach Einkommen bis zu 40 % Einkommensbonus. Der Höchstsatz liegt bei 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € bei 80 %.
| Baustein | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Heizungstausch (KfW 458) | ||
| Grundförderung | 30 % | Alle Antragsteller, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; ab 01.02.2027 12 %, ab 01.08.2027 8 %, ab 01.02.2028 4 %, ab August 2028 entfällt er |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € / bis 40.000 € / bis 50.000 €; je Kind unter 18 werden 10.000 € abgezogen |
| Höchstsatz | 70 %, 80 % | 80 % nur bei Einkommen bis 30.000 € mit Klimageschwindigkeitsbonus; Vermieter 30 % |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | Erste Wohneinheit; 15.000 € je Wohneinheit 2 bis 6, 8.000 € ab der 7.; die 28.000 € sinken alle sechs Monate um 750 € |
| Höchstzuschuss | 22.400 € | 80 % von 28.000 €, eine Wohneinheit |
| Ergänzungskredit 358/359 | bis 120.000 € | Je Wohneinheit, über die finanzierende Bank, binnen zwölf Monaten nach der Zuschusszusage; Zinsverbilligung bis 90.000 € Haushaltseinkommen |
| Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik (BAFA, BEG Einzelmaßnahmen) | ||
| Grundförderung | 15 % | Auf bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je Wohneinheit 2 bis 6, 8.000 € ab der 7.; Energieeffizienz-Experte Pflicht |
| Sanierungsfahrplan-Bonus | 5 % | Nur auf den Teil der förderfähigen Kosten über 30.000 €, bis 60.000 € |
| Fachplanung, Baubegleitung | 50 % | Bis 5.000 € je Vorhaben |
| Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) | ||
| Kredit mit Tilgungszuschuss | 5 bis 15 % | Bis 150.000 € je Wohneinheit, Zielstandard mindestens Effizienzhaus 85, Gebäude mindestens fünf Jahre alt |
Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz für Eigentümer?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt weiterhin neue Gas- und Ölheizungen, verlangt dafür aber steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe. Der Zuschuss der KfW gilt für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz.
- Die 65-Prozent-Pflicht ist gestrichen. Seit dem 29. Juli 2026 gibt es keine Vorgabe mehr, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbarer Energie laufen müssen, auch nicht im Neubau.
- Die Bio-Treppe beginnt 2029. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 % biogene Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %.
- Bis 2045 klimaneutral. Lieferanten von Gas und Heizöl müssen ihre Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umstellen.
- Mieter tragen Kosten neuer fossiler Heizungen mit. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen in Mietwohnungen werden CO₂-Kosten und Mehrkosten der Beimischung zwischen Mieter und Vermieter geteilt.
- Die Wärmeplanung bleibt. Großstädte legen ihre kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2026 vor, kleinere Kommunen bis 2028. Sie zeigt, wo ein Wärmenetz kommt.
- 2030 wird nachgerechnet. Der Beitrag des Gesetzes zu den Klimazielen wird 2030 überprüft; danach können die Regeln nachgeschärft werden.
Geprüft von Andreas Fuhrmann, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, Vermittlerregister D-W-153-71T5-02. Zuletzt geprüft am .
Wie läuft die Finanzierung einer Modernisierung ab?
Kein Formularlabyrinth, kein Rückruf, der nie kommt. Sie wählen den Termin. Die Rechnung und den Förderweg bringen wir mit.
- Schritt 1Zwei Minuten
Simulation
Maßnahme, Kosten, Wert, Restschuld: Der Simulator schätzt den Zuschuss nach den aktuellen Sätzen und zeigt, was zu finanzieren bleibt. Sofort und ohne Kontaktdaten.
- Schritt 2Zwanzig Minuten
Modernisierungsgespräch
Telefon oder Video. Wir prüfen Förderweg und Finanzierungsweg gegen Ihre Zahlen, klären den Energieeffizienz-Experten und sortieren die Reihenfolge der Anträge.
- Schritt 3Vor dem Auftrag
Antrag, Finanzierung, Auftrag
Erst der Förderantrag, dann die Finanzierungszusage, dann die Auftragsvergabe: mit aufschiebender Bedingung im Werkvertrag. Kein Antrag geht raus ohne Ihr Wort.
Welche Maßnahmen lassen sich finanzieren und fördern?
Heizung, Hülle, Kernsanierung oder Umbau: Jede Maßnahme hat ihren eigenen Förderweg und ihre eigene Kostenobergrenze. Der Simulator rechnet je Maßnahme anders. Das Gespräch erst recht.
Heizung tauschen
Wärmepumpe, Pellets oder Wärmenetz: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 80 % auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten. Der Rest über Ergänzungskredit oder Aufstockung.
Rechenweg startenDämmung, Fenster, Dach
Die Gebäudehülle fördert das BAFA mit 15 % auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten, mit Sanierungsfahrplan 5 % mehr auf den Teil darüber. Energieeffizienz-Experte Pflicht.
Rechenweg startenKernsanierung
Bis zum Effizienzhaus: KfW-Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit 5 bis 15 % Tilgungszuschuss. Oder Einzelmaßnahmen nacheinander, jede mit eigenem Antrag.
Rechenweg startenAnbau oder Umbau
Wohnfläche verändern, Barrieren abbauen: kein BEG-Zuschuss, dafür die Frage, ob die Aufstockung des bestehenden Darlehens oder ein neues Darlehen der kürzere Weg ist.
Rechenweg starten
Ein Vorhaben. Eine Person. Bis zur Auszahlung.
Förderung ist kein Formular, sondern eine Reihenfolge: Energieberatung, Antrag, Zusage, Auftrag, Umsetzung, Nachweis. Jeder Schritt zur falschen Zeit kostet den Zuschuss. Andreas Fuhrmann sortiert die Reihenfolge mit Ihnen, verbindet sie mit der passenden Finanzierung und bleibt bis zur Auszahlung des Zuschusses Ihr Ansprechpartner.
- Erlaubnis
- § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, erteilt von der IHK Rhein-Neckar
- Vermittlerregister
- D-W-153-71T5-02
- Förderung
- KfW- und BAFA-Anträge, abgestimmt mit Ihrem Energieeffizienz-Experten; Ergänzungskredite über die finanzierende Bank
- Beratung
- Vor Ort in Waghäusel und im Rhein-Neckar-Raum, bundesweit per Telefon und Video
Kundenstimmen folgen aus dem Google-Unternehmensprofil, mit Echtheitshinweis nach § 5b Abs. 3 UWG.
Was Sanierer vor dem ersten Gespräch wissen wollen.
Wann muss der Förderantrag gestellt sein?
Gilt das Heizungsgesetz 2026 noch?
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Aufstockung oder neuer Kredit?
Geht es auch ohne Grundbucheintrag?
Brauche ich einen Energieberater?
Was ist mit dem Steuerbonus für energetische Sanierung?
Ich habe gerade gekauft. Was bedeutet die 15-Prozent-Grenze?
Berührt die Anfrage meinen SCHUFA-Score?
Was kostet die Beratung?
Zwei Minuten bis zum Zuschuss.
Anonym, ohne SCHUFA-Abfrage, ohne Kontaktdaten. Der Förderbetrag steht, bevor wir nach Ihrem Namen fragen.