Baufimat Modernisierung
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SimulatorZuschuss, Finanzierungsbedarf und Beleihung in zwei Minuten, ohne Kontaktdaten

Modernisierung finanzieren.
Erst der Antrag, dann der Handwerker.

Heizung, Dämmung, Fenster, Umbau: Der Modernisierungs-Simulator schätzt Ihren Zuschuss nach den Fördersätzen vom 21. Juli 2026 und zeigt, was zu finanzieren bleibt. Bevor der erste Auftrag vergeben ist.

Seit dem 21. Juli 2026 zahlt die KfW für den Heizungstausch 30 % Grundförderung, Selbstnutzer je nach Einkommen bis zu 80 % auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten: maximal 22.400 € Zuschuss. Dämmung, Fenster und Türen fördert das BAFA mit 15 %. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen.

  • Bis zu 80 % ZuschussHeizungstausch, Selbstnutzer, Stand 21.07.2026
  • Antrag vor Auftragsonst entfällt die Förderung
  • Ohne Kontaktdatendas Ergebnis kommt zuerst
  • Ein Ansprechpartnerfür Förderung und Finanzierung

Modernisierungs-Simulator

Anonym, unverbindlich, zwei Minuten.

Woher kommt das Geld für eine Modernisierung?

Eine Modernisierung wird selten aus einer Quelle bezahlt. Ein Teil kann Zuschuss sein: Geld von KfW oder BAFA, das nicht zurückfließt. Der Rest verteilt sich auf Förderkredit, Aufstockung des bestehenden Darlehens oder ein neues Bankdarlehen. Welche Mischung günstig ist, hängt von Maßnahme, Restschuld und Grundschuld ab.

Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Förderantrag, dann die Finanzierung, dann der Auftrag.

Zuschuss
Der Zuschuss ist der Anteil der förderfähigen Kosten, den KfW oder BAFA nach Abschluss der Maßnahme auszahlen. Er muss vor der Auftragsvergabe beantragt sein.
Ergänzungskredit
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 finanziert den Rest nach Zuschuss bis 120.000 € je Wohneinheit; bis 90.000 € Haushaltseinkommen mit verbilligtem Zins.
Aufstockung
Die Aufstockung erweitert das bestehende Darlehen. Reicht die eingetragene Grundschuld, entfallen Notar und Grundbuch.
Kosten 32.000 €
  • Förderfähig 28.000 €
  • Darüber 4.000 €
Mittel 32.000 €
  • Zuschuss 12.880 €
  • Finanzierung 19.120 €
46 %Fördersatz: 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus
12.880 €Zuschuss der KfW, ausgezahlt nach der Maßnahme
19.120 €bleiben zu finanzieren
Beispiel: Wärmepumpe im selbst genutzten Einfamilienhaus für 32.000 €, Haushaltseinkommen über 50.000 €. Förderfähig sind höchstens 28.000 €. Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 % ergeben 46 %: 12.880 € Zuschuss. Bleiben 19.120 € zu finanzieren, etwa als Aufstockung des bestehenden Darlehens oder als KfW-Ergänzungskredit. Bis 30.000 € Einkommen käme ein Einkommensbonus von 40 % hinzu, gedeckelt bei 80 %: 22.400 €. Fördersätze Stand 21.07.2026. Die Rate zu Ihren Zahlen zeigt der Simulator.

Was gilt seit dem Gebäude­modernisierungs­gesetz 2026?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und ersetzt das Heizungsgesetz. Die Pflicht zu 65 % erneuerbarer Energie in neuen Heizungen ist gestrichen. Zugleich gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Fördersätze der KfW für den Heizungstausch: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 80 % auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten.

Wie hoch ist die Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026?

Die Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458) beträgt seit dem 21. Juli 2026 mindestens 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer erhalten zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch einer alten Öl-, Kohle- oder Gasheizung und je nach Einkommen bis zu 40 % Einkommensbonus. Der Höchstsatz liegt bei 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € bei 80 %.

Fördersätze für Wohngebäude, Stand 21.07.2026, geprüft am 11.09.2026
BausteinSatzBedingung
Heizungstausch (KfW 458)
Grundförderung30 %Alle Antragsteller, auch Vermieter
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer, Tausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; ab 01.02.2027 12 %, ab 01.08.2027 8 %, ab 01.02.2028 4 %, ab August 2028 entfällt er
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € / bis 40.000 € / bis 50.000 €; je Kind unter 18 werden 10.000 € abgezogen
Höchstsatz70 %, 80 %80 % nur bei Einkommen bis 30.000 € mit Klimageschwindigkeitsbonus; Vermieter 30 %
Förderfähige Kosten28.000 €Erste Wohneinheit; 15.000 € je Wohneinheit 2 bis 6, 8.000 € ab der 7.; die 28.000 € sinken alle sechs Monate um 750 €
Höchstzuschuss22.400 €80 % von 28.000 €, eine Wohneinheit
Ergänzungskredit 358/359bis 120.000 €Je Wohneinheit, über die finanzierende Bank, binnen zwölf Monaten nach der Zuschusszusage; Zinsverbilligung bis 90.000 € Haushaltseinkommen
Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik (BAFA, BEG Einzelmaßnahmen)
Grundförderung15 %Auf bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je Wohneinheit 2 bis 6, 8.000 € ab der 7.; Energieeffizienz-Experte Pflicht
Sanierungsfahrplan-Bonus5 %Nur auf den Teil der förderfähigen Kosten über 30.000 €, bis 60.000 €
Fachplanung, Baubegleitung50 %Bis 5.000 € je Vorhaben
Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261)
Kredit mit Tilgungszuschuss5 bis 15 %Bis 150.000 € je Wohneinheit, Zielstandard mindestens Effizienzhaus 85, Gebäude mindestens fünf Jahre alt

Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz für Eigentümer?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt weiterhin neue Gas- und Ölheizungen, verlangt dafür aber steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe. Der Zuschuss der KfW gilt für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz.

  • Die 65-Prozent-Pflicht ist gestrichen. Seit dem 29. Juli 2026 gibt es keine Vorgabe mehr, dass neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbarer Energie laufen müssen, auch nicht im Neubau.
  • Die Bio-Treppe beginnt 2029. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 % biogene Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %.
  • Bis 2045 klimaneutral. Lieferanten von Gas und Heizöl müssen ihre Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umstellen.
  • Mieter tragen Kosten neuer fossiler Heizungen mit. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen in Mietwohnungen werden CO₂-Kosten und Mehrkosten der Beimischung zwischen Mieter und Vermieter geteilt.
  • Die Wärmeplanung bleibt. Großstädte legen ihre kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2026 vor, kleinere Kommunen bis 2028. Sie zeigt, wo ein Wärmenetz kommt.
  • 2030 wird nachgerechnet. Der Beitrag des Gesetzes zu den Klimazielen wird 2030 überprüft; danach können die Regeln nachgeschärft werden.

Geprüft von Andreas Fuhrmann, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, Vermittlerregister D-W-153-71T5-02. Zuletzt geprüft am .

Wie läuft die Finanzierung einer Modernisierung ab?

Kein Formularlabyrinth, kein Rückruf, der nie kommt. Sie wählen den Termin. Die Rechnung und den Förderweg bringen wir mit.

  1. Schritt 1Zwei Minuten

    Simulation

    Maßnahme, Kosten, Wert, Restschuld: Der Simulator schätzt den Zuschuss nach den aktuellen Sätzen und zeigt, was zu finanzieren bleibt. Sofort und ohne Kontaktdaten.

  2. Schritt 2Zwanzig Minuten

    Modernisierungsgespräch

    Telefon oder Video. Wir prüfen Förderweg und Finanzierungsweg gegen Ihre Zahlen, klären den Energieeffizienz-Experten und sortieren die Reihenfolge der Anträge.

  3. Schritt 3Vor dem Auftrag

    Antrag, Finanzierung, Auftrag

    Erst der Förderantrag, dann die Finanzierungszusage, dann die Auftragsvergabe: mit aufschiebender Bedingung im Werkvertrag. Kein Antrag geht raus ohne Ihr Wort.

Welche Maßnahmen lassen sich finanzieren und fördern?

Heizung, Hülle, Kernsanierung oder Umbau: Jede Maßnahme hat ihren eigenen Förderweg und ihre eigene Kostenobergrenze. Der Simulator rechnet je Maßnahme anders. Das Gespräch erst recht.

Heizung tauschen

Wärmepumpe, Pellets oder Wärmenetz: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer bis zu 80 % auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten. Der Rest über Ergänzungskredit oder Aufstockung.

Rechenweg starten

Dämmung, Fenster, Dach

Die Gebäudehülle fördert das BAFA mit 15 % auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten, mit Sanierungsfahrplan 5 % mehr auf den Teil darüber. Energieeffizienz-Experte Pflicht.

Rechenweg starten

Kernsanierung

Bis zum Effizienzhaus: KfW-Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit mit 5 bis 15 % Tilgungszuschuss. Oder Einzelmaßnahmen nacheinander, jede mit eigenem Antrag.

Rechenweg starten

Anbau oder Umbau

Wohnfläche verändern, Barrieren abbauen: kein BEG-Zuschuss, dafür die Frage, ob die Aufstockung des bestehenden Darlehens oder ein neues Darlehen der kürzere Weg ist.

Rechenweg starten
Andreas Fuhrmann, Berater für Baufinanzierung und Modernisierung
Andreas FuhrmannBaufinanzierung und Modernisierung, Waghäusel

Ein Vorhaben. Eine Person. Bis zur Auszahlung.

Förderung ist kein Formular, sondern eine Reihenfolge: Energieberatung, Antrag, Zusage, Auftrag, Umsetzung, Nachweis. Jeder Schritt zur falschen Zeit kostet den Zuschuss. Andreas Fuhrmann sortiert die Reihenfolge mit Ihnen, verbindet sie mit der passenden Finanzierung und bleibt bis zur Auszahlung des Zuschusses Ihr Ansprechpartner.

Erlaubnis
§ 34i Abs. 1 Satz 1 GewO, erteilt von der IHK Rhein-Neckar
Vermittlerregister
D-W-153-71T5-02
Förderung
KfW- und BAFA-Anträge, abgestimmt mit Ihrem Energieeffizienz-Experten; Ergänzungskredite über die finanzierende Bank
Beratung
Vor Ort in Waghäusel und im Rhein-Neckar-Raum, bundesweit per Telefon und Video

Kundenstimmen folgen aus dem Google-Unternehmensprofil, mit Echtheitshinweis nach § 5b Abs. 3 UWG.

Was Sanierer vor dem ersten Gespräch wissen wollen.

Wann muss der Förderantrag gestellt sein?

Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Ein Werkvertrag darf vorher geschlossen werden, wenn er eine aufschiebende Bedingung enthält: Er gilt erst, wenn die Förderzusage vorliegt. Wer ohne diese Bedingung beauftragt oder gar mit der Arbeit beginnt, verliert den Zuschuss vollständig. Ausgezahlt wird nach Abschluss der Maßnahme gegen den Verwendungsnachweis.

Gilt das Heizungsgesetz 2026 noch?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat. Die Pflicht zu 65 % erneuerbarer Energie in neuen Heizungen ist gestrichen. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt stattdessen die Bio-Treppe: mindestens 10 % biogene Brennstoffe ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.

Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt neue Gas- und Ölheizungen. Ab 2029 müssen sie mit steigenden Anteilen biogener Brennstoffe oder Wasserstoff betrieben werden, was die Betriebskosten erhöht. Einen Zuschuss der KfW gibt es dafür nicht: Gefördert werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Aufstockung oder neuer Kredit?

Die Aufstockung des bestehenden Darlehens ist meist der kürzere Weg, wenn die eingetragene Grundschuld die zusätzliche Summe abdeckt: Dann entfallen Notar und Grundbuch. Ein neues Darlehen lohnt sich, wenn die Hausbank keine guten Konditionen bietet oder ein KfW-Ergänzungskredit mit Zinsverbilligung in Frage kommt. Der Simulator zeigt die Beleihung nach der Maßnahme, das Gespräch vergleicht beide Wege.

Geht es auch ohne Grundbucheintrag?

Ja, für kleinere Beträge. Ein Modernisierungskredit ohne Grundschuld ist ein zweckgebundener Ratenkredit, typisch für Summen bis etwa 50.000 € mit Laufzeiten bis sieben Jahre. Der Zins liegt über dem einer grundschuldgesicherten Finanzierung, dafür entfallen Notar und Grundbuch. Ob er günstiger ist als die Aufstockung, hängt von Summe und Laufzeit ab. Das vergleichen wir im Gespräch.

Brauche ich einen Energieberater?

Beim Heizungstausch genügt die Bestätigung zum Antrag durch den Fachbetrieb oder einen Energieeffizienz-Experten. Für Dämmung, Fenster, Türen und die Effizienzhaus-Sanierung ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Liste der dena Pflicht. Seine Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % gefördert, bis 5.000 € je Vorhaben.

Was ist mit dem Steuerbonus für energetische Sanierung?

Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist die Alternative zum Zuschuss: 20 % der Kosten, höchstens 40.000 € je Objekt, verteilt über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Voraussetzungen sind ein selbst genutztes Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, und die Bescheinigung des Fachunternehmens. Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den Zuschuss oder den Steuerbonus, nicht beides.

Ich habe gerade gekauft. Was bedeutet die 15-Prozent-Grenze?

Die 15-Prozent-Grenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG betrifft vermietete Immobilien: Kosten für Instandsetzung und Modernisierung, die in den ersten drei Jahren nach dem Kauf zusammen mehr als 15 % der Gebäudeanschaffungskosten ausmachen, gelten als Herstellungskosten und werden nur über die Abschreibung abgesetzt statt sofort. Der Anteil für Grund und Boden zählt nicht mit. Wer knapp über der Grenze liegt, plant besser mit dem vierten Jahr.

Berührt die Anfrage meinen SCHUFA-Score?

Nein. Die Simulation stellt keine SCHUFA-Anfrage und überträgt keine Daten. Erst wenn Sie sich für ein konkretes Angebot entscheiden, erfolgt die Bonitätsprüfung, und zwar als scoreneutrale Konditionsanfrage.

Was kostet die Beratung?

Nichts. Simulation, Gespräch und Antragsbegleitung sind für Sie kostenlos. Vergütet werden wir im Erfolgsfall von der finanzierenden Bank. Ein gesondertes Honorar gibt es nicht.

Zwei Minuten bis zum Zuschuss.

Anonym, ohne SCHUFA-Abfrage, ohne Kontaktdaten. Der Förderbetrag steht, bevor wir nach Ihrem Namen fragen.